LI Beitrag für die BZ vom 06.08.2016

Erschließungsbeiträge

Die Stadt hat jetzt 2 Jahre lang geprüft, für welche Straßen noch bis 2021 Erschließungsbeiträge von den Anliegern erhoben werden können. Wir sind gespannt, in wie vielen Fällen dies zum Erfolg führen wird und wie viele Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten landen. Der Prozess zwischen Stadt und Landkreis bezüglich der Abrechnung Achstraße ging in die Verlängerung vor den Verwaltungsgerichtshof, nachdem die 1.Instanz den Bescheid der Stadt gekippt hat. Nachdem in vielen Kommunen in Bayern die Situation ähnlich ist, wäre interessant zu erfahren, wie andere damit umgehen.

 

Jürgen Müller

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